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V27/92•Verfassungsgerichtshof V27/92
V27/92Verfassungsgericht15.10.1992
Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte
1. Das Wort "Geschäftsführer," im zweiten Satz des §5 der Satzung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vom 8. Oktober 1977, betreffend Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977), kundgemacht im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 14. Dezember 1977, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 1993 in Kraft.
3. Der Bundesminister für Justiz ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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