Verfassungsgerichtshof G159/92

G159/92Verfassungsgericht15.10.1992

Regest

VfGH / Präjudizialität, Kartellrecht, Richter, Kollegialbehörde, VfGH / Verwerfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G159/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1992

Spruch

§93 Abs1 dritter Satz des Kartellgesetzes 1988, BGBl. Nr. 600/1988, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1993 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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