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KII-2/91•Verfassungsgerichtshof KII-2/91
KII-2/91Verfassungsgericht16.10.1992
Kompetenz Bund - Länder Pflegeheime, Kompetenz Bund - Länder Krankenanstalten, Kompetenz Bund - Länder Gewerbe und Industrie, Kompetenz Bund - Länder Gesundheitswesen, VfGH / Kompetenzfeststellung, Pflegeheime, Versteinerungstheorie
I. Die Erlassung eines Gesetzes, das dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Artikels I eines "Gesetzes, mit dem vom gesundheitlichen Standpunkt aus an Pflegeheime zu stellende Anforderungen getroffen werden und die Gewerbeordnung 1973 geändert wird (Pflegeheimgesetz)" entspricht, fällt gemäß Art15 Abs1 B-VG in die Zuständigkeit der Länder.
II. Rechtssatz:
Die Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebes von Heimen für Personen, die wohl ständiger Pflege, aber bloß fallweiser ärztlicher Betreuung bedürfen (Pflegeheimen), fällt gemäß Art15 Abs1 B-VG in die Zuständigkeit der Länder.
III. Der Bundeskanzler ist verpflichtet,
diesen Rechtssatz unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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