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B1678/92; KI-3/92•Verfassungsgerichtshof B1678/92; KI-3/92
B1678/92; KI-3/92Verfassungsgericht30.11.1992
VfGH / Kompetenzkonflikt, Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsverfahren, Zuständigkeit örtliche, Behördenzuständigkeit
I. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
II. Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
III. Der Antrag auf Entscheidung eines verneinenden Kompetenzkonflikts zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien und dem unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich wird zurückgewiesen.
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