Verfassungsgerichtshof B384/92

B384/92Verfassungsgericht30.11.1992

Regest

Grundverkehrsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B384/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1992

Spruch

1. Der Erst- und der Zweitbeschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.

2. Die vom Drittbeschwerdeführer erhobene Beschwerde wird zurückgewiesen.

3. Kosten werden nicht zugesprochen.

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