Verfassungsgerichtshof B1109/91

B1109/91Verfassungsgericht30.11.1992

Regest

VfGH / Wiedereinsetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1109/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1992

Spruch

I. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird keine Folge gegeben.

II. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

III. Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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