Verfassungsgerichtshof B1052/92

B1052/92Verfassungsgericht01.12.1992

Regest

Ausländergrunderwerb, Grundverkehrsrecht, Wohnsitz, Wohnsitz Zweit-, Person juristische

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1052/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1992

Spruch

Der beschwerdeführende Verein ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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