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B404/91; V45/91; G191/91•Verfassungsgerichtshof B404/91; V45/91; G191/91
B404/91; V45/91; G191/91Verfassungsgericht01.12.1992
VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Bedenken, VfGH / Parteien, VfGH / Legitimation, Abfallwirtschaft
I. 1. Die Anträge, das Steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz, LGBl. 5/1991, zur Gänze, zumindest aber dessen §17 aufzuheben, werden zurückgewiesen.
2. Der Antrag, den Müllwirtschaftsplan des Müllwirtschaftsverbandes Hartberg in der Fassung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 15.3.1989 und 2.8.1989 aufzuheben, wird zurückgewiesen.
3. Die Beschwerde gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 23.11.1989, Z 03-38 H 2-1989/11, wird zurückgewiesen.
II. Kosten werden nicht zugesprochen.
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