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B539/89•Verfassungsgerichtshof B539/89
B539/89Verfassungsgericht01.12.1992
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Mißhandlung, richterlicher Befehl
Der Beschwerdeführer ist dadurch, daß er von Organen der Bundespolizeidirektion Wien am 22. März 1989 festgenommen worden ist, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Prozeßkosten werden gegeneinander aufgehoben.
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