Verfassungsgerichtshof B631/92

B631/92Verfassungsgericht03.12.1992

Regest

Grundverkehrsrecht, Vorfrage

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B631/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.1992

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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