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G155/92; V54/92•Verfassungsgerichtshof G155/92; V54/92
G155/92; V54/92Verfassungsgericht04.12.1992
VfGH / Präjudizialität, Sozialversicherung, Krankenversicherung, Zahnbehandlung, Satzung, Ausschluß (von Leistungen der Sozialversicherung)
1. Der Antrag, §153 Abs1 Satz 1 ASVG als verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.
2. Der Antrag, Punkt 37 der Krankenordnung der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte vom 11. April 1975, SoSi 1975, Amtliche Verlautbarung Nr. 89, als gesetzwidrig aufzuheben, wird hinsichtlich des Abs1 abgewiesen und hinsichtlich des Abs2 zurückgewiesen.
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