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B227/91•Verfassungsgerichtshof B227/91
B227/91Verfassungsgericht10.12.1992
VfGH / Prüfungsmaßstab, Bindung (des VfGH an VwGH), Einkommensteuer, Sonderausgaben, Verlustvortrag
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig den Beschwerdeführern zuhanden ihres Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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