Verfassungsgerichtshof B620/91

B620/91Verfassungsgericht15.12.1992

Regest

VfGH / Anlaßfall, Strafprozeßrecht, Gnadenrecht, Bescheidbegriff, Gerichtsakt, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B620/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen des Beschwerdevertreters Prozeßkosten von 15.000 S binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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