Verfassungsgerichtshof B32/91; B33/91

B32/91; B33/91Verfassungsgericht15.12.1992

Regest

VfGH / Kosten, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B32/91,B33/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Die Verfahren werden eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 30.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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