Verfassungsgerichtshof B1328/90; B263/91; B39/92

B1328/90; B263/91; B39/92Verfassungsgericht15.12.1992

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1328/90,B263/91,B39/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit S 45.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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