Verfassungsgerichtshof B1040/91; B1041/91; B1117/91; B1118/91; B1119/91; B1120/91

B1040/91; B1041/91; B1117/91; B1118/91; B1119/91; B1120/91Verfassungsgericht11.03.1993

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1040/91,B1041/91,B1117/91,B1118/91,B1119/91,B1120/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1993

Spruch

Die Beschwerdeführerinnen und der Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen und dem Beschwerdeführer die jeweils mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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