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B819/92•Verfassungsgerichtshof B819/92
B819/92Verfassungsgericht13.03.1993
VfGH / Anlaßfall, Paßwesen, Sichtvermerk, Privat- und Familienleben
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Ber Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit S 16.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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