Verfassungsgerichtshof B819/92

B819/92Verfassungsgericht13.03.1993

Regest

VfGH / Anlaßfall, Paßwesen, Sichtvermerk, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B819/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Ber Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit S 16.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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