Verfassungsgerichtshof B509/92; B781/92; B789/92

B509/92; B781/92; B789/92Verfassungsgericht13.03.1993

Regest

Paßwesen, Auslegung verfassungskonforme, Privat- und Familienleben, Sichtvermerk, VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B509/92,B781/92,B789/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1993

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern, jeweils zu Handen ihrer Rechtsvertreter, die mit je S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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