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B754/90•Verfassungsgerichtshof B754/90
B754/90Verfassungsgericht18.03.1993
VfGH / Legitimation, Sozialversicherung, Überweisung (Sozialversicherung), Parteistellung Sozialversicherung
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
Der Beschwerdeführer ist schuldig, der zweitbeteiligten Partei (Gesellschaft des Göttlichen Wortes St. Gabriel, 2340 Mödling) die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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