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B541/92; B1321/92•Verfassungsgerichtshof B541/92; B1321/92
B541/92; B1321/92Verfassungsgericht19.03.1993
geschlechtsspezifische Differenzierungen, Gleichheit Frau-Mann, Hochschulen, Titel (Hochschulen), Grad akademischer, Gleichbehandlung sprachliche
Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
Die zu B541/92 protokollierte Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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