Verfassungsgerichtshof V95/92

V95/92Verfassungsgericht23.03.1993

Regest

VfGH / Präjudizialität, Fremdenverkehr, Abgaben Fremdenverkehr, VfGH / Verwerfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V95/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1993

Spruch

1. Der Zahlenteil ",50" in der Wortfolge ", für Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr von

S 2,50 je Nächtigung" in §1 der Fremdenverkehrsabgabeordnung der Gemeinde Edlbach, Beschluß des Gemeinderates vom 9. September 1980, idF des Beschlusses des Gemeinderates der genannten Gemeinde vom 22. Dezember 1988, Zl. Fin-29/1988, war gesetzwidrig.

Die oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

2. Im übrigen war die in Prüfung genommene Wortfolge nicht gesetzwidrig.

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