Verfassungsgerichtshof V36/92

V36/92Verfassungsgericht23.03.1993

Regest

Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Sonderflächen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V36/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1993

Spruch

1. Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Sölden vom 14. Juli 1981, genehmigt mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 11. November 1981, wird, soweit das Grundstück Nr. 2253/2, KG Sölden, als Sonderfläche im Freiland, Schipiste (FSi), gewidmet ist, als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

2. Die Gemeinde Sölden ist schuldig, der Antragstellerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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