Verfassungsgerichtshof B534/92

B534/92Verfassungsgericht23.03.1993

Regest

Ausländergrunderwerb, Staatsangehörigkeit, Person juristische

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B534/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1993

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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