Verfassungsgerichtshof B723/92

B723/92Verfassungsgericht14.06.1993

Regest

Ausländergrunderwerb, Überfremdung, Bescheidbegründung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B723/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1993

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer bevollmächtigten Vertreter die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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