Verfassungsgerichtshof B582/90

B582/90Verfassungsgericht15.06.1993

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B582/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund zuhanden der Finanzprokuratur die mit 25.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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