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V10/92•Verfassungsgerichtshof V10/92
V10/92Verfassungsgericht22.06.1993
VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, Jagdrecht, Jagdschaden, Wildschaden, Schadenersatz, Bewertung Wildschaden
Das im vierten Satz des §54 Abs1 der Niederösterreichischen Jagdverordnung, LGBl. 6500/1-20, enthaltene Wort "Fichte" wird nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
Im übrigen wird das Verordnungsprüfungsverfahren eingestellt.
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