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G217/92; G218/92•Verfassungsgerichtshof G217/92; G218/92
G217/92; G218/92Verfassungsgericht24.06.1993
Devisenrecht, öffentliches Interesse, Eigenkapitalausstattung
Die Z4 des §2 Abs2 des Devisengesetzes, BGBl. Nr. 162/1946, in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 464/1990, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1994 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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