Verfassungsgerichtshof B634/91; B635/91; B1410/92

B634/91; B635/91; B1410/92Verfassungsgericht24.06.1993

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B634/91,B635/91,B1410/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1993

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Bescheide werden daher aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils S 15.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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