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B634/92•Verfassungsgerichtshof B634/92
B634/92Verfassungsgericht25.06.1993
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Legitimation
Die Erstbeschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Beschwerde wird, soweit sie vom Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Erstbeschwerdeführerin erhoben wurde, zurückgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) ist schuldig, der Erstbeschwerdeführerin zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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