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B319/93 ua•Verfassungsgerichtshof B319/93 ua
B319/93 uaVerfassungsgericht30.06.1993
Paßwesen, Verwaltungsverfahren, Zuständigkeit Verwaltungsverfahren, Instanzenzug, Berufung, Geltungsbereich eines Staatsvertrages, Staatsverträge, Auslegung verfassungskonforme, Fremdenrecht, Privat- und Familienleben
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern, zu Handen ihrer Rechtsvertreter, die mit je S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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