Verfassungsgerichtshof B302/93

B302/93Verfassungsgericht30.06.1993

Regest

Paßwesen, Verwaltungsverfahren, Zuständigkeit Verwaltungsverfahren, Instanzenzug, Berufung, Geltungsbereich eines Staatsvertrages, Staatsverträge, Auslegung verfassungskonforme, Fremdenrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B302/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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