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G15/93; G16/93; G80/93; G96/93•Verfassungsgerichtshof G15/93; G16/93; G80/93; G96/93
G15/93; G16/93; G80/93; G96/93Verfassungsgericht01.07.1993
Auslegung verfassungskonforme, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Schadenersatz, Auslegung, Entgeltfortzahlung
§25 der Konkursordnung, RGBl. Nr. 337/1914, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 370/1982, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1994 in Kraft.
Frühere Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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