Verfassungsgerichtshof G15/93; G16/93; G80/93; G96/93

G15/93; G16/93; G80/93; G96/93Verfassungsgericht01.07.1993

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Schadenersatz, Auslegung, Entgeltfortzahlung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G15/93,G16/93,G80/93,G96/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1993

Spruch

§25 der Konkursordnung, RGBl. Nr. 337/1914, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 370/1982, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1994 in Kraft.

Frühere Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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