Verfassungsgerichtshof B1074/91; B140/93

B1074/91; B140/93Verfassungsgericht01.07.1993

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1074/91,B140/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1993

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 24. Juli 1991, R/1-V-9132, die Beschwerdeführerin ist durch den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 29. Dezember 1992, R/1-V-91032/02, wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den zu B1074/91 beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 16.500 S bestimmten Kosten des Verfahrens, der zu B140/93 beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens, jeweils binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.