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G226/92•Verfassungsgerichtshof G226/92
G226/92Verfassungsgericht02.07.1993
Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, Strafrecht, Privatautonomie, civil rights, Determinierungsgebot
Der erste Satz des §30 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1994 in Kraft.
Frühere Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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