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B1041/93•Verfassungsgerichtshof B1041/93
B1041/93Verfassungsgericht27.09.1993
Paßwesen, Fremdenrecht, Auslegung verfassungskonforme, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin, zu Handen ihres Rechtsvertreters, die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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