Verfassungsgerichtshof V37/93

V37/93Verfassungsgericht29.09.1993

Regest

VfGH / Präjudizialität, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Wirtschaftslenkung, Viehwirtschaft

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V37/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1993

Spruch

Die 43. Öffentliche Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, betreffend den Aufteilungsschlüssel für die Steiermark beim Export von Fleisch von männlichen und weiblichen Rindern, Z37.360/25-III/B/7/89, kundgemacht im Verlautbarungsblatt dieser Kommission vom 13. April 1989, 43. Stück, (aufgehoben durch die 8. Öffentliche Bekanntmachung der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, betreffend die Aufhebung der Aufteilungsschlüssel beim Export von männlichen und weiblichen Rindern, Z37.360/05-III/B/7/92, kundgemacht im Verlautbarungsblatt dieser Kommission vom 18. Februar 1992, 8. Stück), war gesetzwidrig.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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