Verfassungsgerichtshof G5/93

G5/93Verfassungsgericht30.09.1993

Regest

Ärzte, Disziplinarrecht Ärzte, Meinungsäußerungsfreiheit, Werbeverbot (Ärzte), Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G5/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1993

Spruch

Die Bestimmungen des §25 Abs1 und 2 des Ärztegesetzes 1984, BGBl. Nr. 373/1984, waren verfassungswidrig.

Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

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