Verfassungsgerichtshof B251/92

B251/92Verfassungsgericht01.10.1993

Regest

VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B251/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1993

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Landeshauptmann von Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 30.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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