Verfassungsgerichtshof B364/93

B364/93Verfassungsgericht04.10.1993

Regest

Fremdenpolizei, Zurückschiebung, Fremdenrecht, Refoulement-Verbot, Schubhaft, Übergangsbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B364/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1993

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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