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V74/92•Verfassungsgerichtshof V74/92
V74/92Verfassungsgericht11.10.1993
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Planungsakte Verfahren (Bebauungsplan), Planungsakte Verfahren (Flächenwidmungsplan), Verordnungserlassung
Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wien vom 24. Juni 1988, Pr.Zl. 1797/88 (Plandokument Nr. 6040), (Beschlußfassung bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien vom 14. Juli 1988) wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Wiener Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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