Verfassungsgerichtshof B389/93

B389/93Verfassungsgericht12.10.1993

Regest

Erwerbsausübungsfreiheit, Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte, Notare, Rechtsanwälte Ausbildung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B389/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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