Verfassungsgerichtshof B282/92; B60/93

B282/92; B60/93Verfassungsgericht14.10.1993

Regest

Erwerbsausübungsfreiheit, Kompetenz Bund - Länder Baurecht, Geltungsbereich (sachlicher) eines Gesetzes, Klausel salvatorische, Kompetenz Bund - Länder, Berücksichtigungsprinzip, Gewerberecht, Betriebsanlage, Erdöl siehe Mineralöl, Baurecht, Mineralöl (Lagerung), Lagerung (Mineralöl)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B282/92,B60/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1993

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Vertreter die mit jeweils S 15.000,- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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