Verfassungsgerichtshof B38/91; V1/91; V2/91

B38/91; V1/91; V2/91Verfassungsgericht14.10.1993

Regest

Bescheid Spruch, Bescheidbegründung, Gemeinderecht, Vorstellung, Bescheid verfahrensrechtlicher, VfGH / Präjudizialität, Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, VfGH / Individualantrag, Auslegung eines Bescheides

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B38/91,V1/91,V2/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1993

Spruch

I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II. Die Anträge werden zurückgewiesen.

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