Verfassungsgerichtshof B1033/93

B1033/93Verfassungsgericht29.11.1993

Regest

Grundverkehrsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1033/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1993

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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