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G132/93•Verfassungsgerichtshof G132/93
G132/93Verfassungsgericht30.11.1993
Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung
§28 Abs1 Z2 litc des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 231/1988 war verfassungswidrig.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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