Verfassungsgerichtshof B1355/93

B1355/93Verfassungsgericht30.11.1993

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, beleidigende Schreibweise, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1355/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- festgesetzten Prozeßkosten zu Handen seiner Rechtsvertreter innerhalb von 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.