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V62/93•Verfassungsgerichtshof V62/93
V62/93Verfassungsgericht10.12.1993
Raumordnung, Flächenwidmungsplan
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt vom 22. Februar 1980, mit der das örtliche Raumordnungsprogramm für die Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt erlassen wird, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 12. Mai 1980 bis 27. Mai 1980, war, soweit mit ihr für einen Teil des Grundstückes Nr. 48/1 in EZ 14, KG Gschaidt, die Widmung "Bauland-Wohngebiet" festgelegt wird, gesetzwidrig.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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