Verfassungsgerichtshof G122/93; G153/93

G122/93; G153/93Verfassungsgericht10.12.1993

Regest

Umsatzsteuer, Steuerbefreiungen, Vorsteuerabzug, Grunderwerbsteuer, VfGH / Verwerfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G122/93,G153/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1993

Spruch

In §6 Z9 lita Umsatzsteuergesetz 1972, BGBl. Nr. 223, unverändert neu erlassen durch das Abgabenänderungsgesetz 1985, BGBl. Nr. 557, wird der zweite Halbsatz ("die Steuerfreiheit gilt nicht für den Eigenverbrauch, insoweit für die Grundstücke ein Vorsteuerabzug nach §12 Abs1 vorgenommen worden ist.") als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1994 in Kraft.

Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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