Verfassungsgerichtshof B505/91

B505/91Verfassungsgericht10.12.1993

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B505/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1993

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien die mit S 16.500,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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