Verfassungsgerichtshof B319/91

B319/91Verfassungsgericht11.12.1993

Regest

Kompetenz Bund - Länder Arbeitsrecht, Kompetenz Bund - Länder Landarbeitsrecht, Kompetenz Bund - Länder Arbeiterkammer, Kompetenz Bund - Länder Landarbeiterkammer, Kompetenz Bund - Länder berufliche Vertretungen, Arbeiterkammern, Landwirtschaftskammern, Landarbeiterkammern, Landarbeiterkammern Mitgliedschaft

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B319/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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